Versicherung von Medizinprodukten

Die Medical Device Regulation EU 2017/745 überlässt es den Mitgliedsstaaten ggf. spezielle Haftungsbestimmungen per Gesetz zu erlassen. Das Medizinproduktedurchführungsgesetz (MPDG) in Deutschland schreibt den Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung nicht vor.

Schließen Sie diese Lücke unbedingt freiwillig. Es kann für Ihr Unternehmen (über-) lebenswichtig sein. Medizinprodukte: Hinter diesem Begriff stehen tausende Dinge, von der Kanüle bis zum implantierbaren Herzschrittmacher. Hier muss eine risikogerechte Einordnung erfolgen, damit der Versicherungsschutz angemessen ausgestaltet und bezahlbar bleibt.

Wir beraten Sie dabei und besorgen den maßgenauen Deckungsschutz.

Schauen Sie für mehr Informationen im MPDG nach oder sprechen uns gerne direkt an.

Das ist Sicherheit von
Anfang an.