Betriebshaftpflichtversicherung

sowie Produkt- und Gentechnikhaftpflichtversicherung für Life Sciences

Die Produkt- und Betriebshaftpflichtversicherung schützen Unternehmen vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wenn durch betriebliche Tätigkeiten Personen-, Sach- oder daraus resultierende Vermögensschäden entstehen. Reine Vermögensschäden ohne vorhergehende Personen- oder Sachschäden sind jedoch nicht mitversichert.

Wichtig zu wissen: Hersteller haften – unabhängig vom Verschulden – für Schäden, die durch ihre in Verkehr gebrachten Produkte entstehen. Gerade für Unternehmen in der Medizintechnik, Pharma oder Forschung ist diese Haftung ein zentrales Risiko.

Ob Entwicklung, Herstellung oder Vertrieb: Für Unternehmen der Life Sciences Branche ist ein Partner mit tiefem Branchenverständnis essenziell. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihre geplanten Produkte, Dienstleistungen und Forschungsaktivitäten – und entwickeln auf dieser Basis passgenaue Versicherungslösungen.

Was ist in der Betriebs- und Produkthaftpflicht versichert?

Unsere Betriebshaftpflicht- und Produkthaftpflichtlösungen bieten unter anderem Schutz für:

  • Betriebsrisiken in Laboren – einschließlich gentechnischer Anlagen nach behördlichen Vorgaben (z. B. S1- oder S2-Labor) sowie spezielle Produkthaftpflicht für gentechnisch veränderte Organismen
  • Teilnahme an internationalen Fachveranstaltungen – wie Messen, Kongressen oder Geschäftsreisen
  • Gemietete Objekte – Büros, Labore oder andere Betriebsstätten
  • Schäden an geliehenen Geräten und Einrichtungen – auch Verlust von Schlüsseln zu Laboren oder Klinikeinrichtungen
  • Fremdmaterialien im Laborbetrieb – etwa bei Analyse oder Untersuchung überlassener Proben, Wirkstoffe oder Reagenzien
  • Umweltrelevante Substanzen – inklusive Lösemittel, Chemikalien, Desinfektionsmittel – auf Wunsch auch Strahlenrisiken durch z. B. Röntgentechnik
  • Produktrisiken – für eigene Produkte ebenso wie bei Importen aus Drittstaaten außerhalb der EU
  • Pflichtdeckungen gemäß Arzneimittelgesetz (AMG) oder der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR)
Labor

„Forschung mit Verantwortung: Die Gentechnikhaftpflichtversicherung schützt, wenn Risiken Realität werden.“

Gentechnikhaftpflichtversicherung

In gentechnischen Laboren – ob der Sicherheitsstufe S1 oder S2 – entstehen besondere Haftungsrisiken. Bereits geringe Manipulationen am Erbgut von Mikroorganismen, Zellen oder Zelllinien können weitreichende Folgen haben. Die Gentechnikversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden, die auf Eigenschaften eines Organismus zurückzuführen sind, die im Rahmen gentechnischer Arbeiten entstanden sind.

Diese Versicherung ist insbesondere für Unternehmen in Biotechnologie, Pharma oder molekularbiologischer Forschung unverzichtbar. Sie ist in vielen Fällen sogar behördlich vorgeschrieben – abhängig vom Gentechnikgesetz (GenTG) und der jeweiligen Sicherheitsstufe der Einrichtung.

Was deckt die Gentechnikversicherung ab?

Die Police sichert unter anderem folgende Risiken ab:

  • Personenschäden durch Kontakt mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen
  • Sachschäden, etwa durch Kontamination oder unbeabsichtigte Freisetzung
  • Umwelthaftung, wenn gentechnisch veränderte Organismen in die Umwelt gelangen
  • Haftung nach dem Gentechnikgesetz sowie ggf. nach Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)
  • Rückgriffsforderungen von Behörden bei nicht verschuldeten Zwischenfällen
  • Schäden bei Forschungspartnern, z. B. in gemeinsamen Laborprojekten oder bei ausgelagerten Analysen

 

Der Versicherungsschutz ist individuell anpassbar – abhängig von Laborgröße, Risikoklasse, Art der gentechnischen Arbeiten und eingesetzten Organismen. Auch Kombinationen mit anderen Policen wie der Betriebs- und Produkthaftpflicht oder speziellen Versicherungen für klinische Studien sind möglich.

Gentechnik

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